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   BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 29.04   

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https://dejure.org/2005,6128
BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 29.04 (https://dejure.org/2005,6128)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 7 C 29.04 (https://dejure.org/2005,6128)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 7 C 29.04 (https://dejure.org/2005,6128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 6 Abs. 1 bis 4, 8; URüV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 3
    Unternehmensrestitution; Unternehmensgesetz; Überprüfung und Anpassung; Liquidation; werbende Tätigkeit; Einstellung des Geschäftsbetriebes; Gesamtvollstreckung; übernommene Verbindlichkeiten; Kaufpreis; Umlaufmittel; Ausgleichsverbindlichkeit; Überkapitalisierung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens; Anwendbarkeit des § 6 Absatz 8 Vermögensgesetz (VermG) neben dem Unternehmensgesetz (UnG); Rückgabemodalitäten unter Anpassung der ausgleichenden Gerechtigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unternehmensrückgabe; Überprüfung der Rückgabe; werbend tätiges Unternehmen; Unternehmensliquidation

  • Judicialis

    VermG § 6 Abs. 1; ; VermG § 6 Abs. 2; ; VermG § 6 Abs. 3; ; VermG § 6 Abs. 4; ; VermG § 8; ; URüV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; URüV § 14 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassungsantrag nach Vermögensgesetz bei Liquidation des nach DDR-Unternehmensgesetzes zurückgegebenen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 40.01

    Rückübertragung nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungsanspruch nach § 6

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 29.04
    Die Liquidation eines nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzes der DDR zurückgegebenen Unternehmens steht einem Antrag nach § 6 Abs. 8 VermG auf Überprüfung und Anpassung der Rückgabe an die Bedingungen des Vermögensgesetzes nur insoweit entgegen, als die jeweiligen im Rahmen des Anpassungsbegehrens verfolgten Ansprüche ein werbend tätiges Unternehmen voraussetzen (Weiterführung des Urteils vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 40.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 52).

    Zwar beruft sich das Verwaltungsgericht auf ein Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 40.01 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 52).

    Diese mit der Anpassung angestrebte Gleichbehandlung kann nur insoweit verweigert werden, als die jeweiligen vermögensgesetzlichen Rückgabebedingungen - wie die in dem Urteil vom 18. Dezember 2002 (a.a.O.) behandelten Ausgleichsleistungen - ein werbendes Unternehmen voraussetzen.

  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 5.93

    Vermögensfragen - Berechtigter - Rückgabe - Entschädigung - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 29.04
    Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist ein Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - (BVerwGE 95, 1 ).
  • BVerwG, 02.08.2002 - 7 B 7.02

    Finanzieller Ausgleich wegen Verschlechterung der Ertragslage für ein werbend

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 29.04
    Der erkennende Senat hat deshalb in einem weiteren Beschluss vom 2. August 2002 - BVerwG 7 B 7.02 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 50) solche Ausgleichsforderungen folgerichtig auch dann ausgeschlossen, wenn sie im Rahmen eines Anpassungsbegehren geltend gemacht werden.
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